Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2015 - VII ZB 60/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12501
BGH, 06.05.2015 - VII ZB 60/14 (https://dejure.org/2015,12501)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2015 - VII ZB 60/14 (https://dejure.org/2015,12501)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - VII ZB 60/14 (https://dejure.org/2015,12501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Sorgfaltspflichten des sozietätsverbundenen Rechtsanwalts hinsichtlich der Fristennotierung bei anstehendem Jahresurlaub

  • IWW

    § 238 Abs. 2 Satz 1, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Jahresurlaubs eines Rechtsanwalts in einer Sozietät bei der Fristwahrung

  • Betriebs-Berater

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Notierung einer besonderen Vorfrist zwecks Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    In der Sozietät stehen alle für einander ein - auch bei Fristen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Sorgfaltspflichten des sozietätsverbundenen Rechtsanwalts hinsichtlich der Fristennotierung bei anstehendem Jahresurlaub

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    In einer Sozietät sind in Bezug auf Fristennotierungen keine besonderen Vorkehrungen für Urlaub des sachbearbeitenden Rechtsanwalts zu treffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233 S. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresurlaub steht an: Muss ein Rechtsanwalt eine weitere (Vor-)Frist notieren?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Keine Pflicht zur Bestimmung einer gesonderten Vorfrist mit Blick auf einen bevorstehenden Jahresurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Berufsrecht: Vorfrist bei Jahresurlaub des Sachbearbeiters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Notierung einer Vorfrist zur Berufungsbegründung bei anstehendem Jahresurlaub eines Sozius

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Notierung einer besonderen Vorfrist zwecks Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    In der Sozietät stehen alle für einander ein - auch bei Fristen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notierung einer Vorfrist zur Berufungsbegründung bei anstehendem Jahresurlaub eines Sozius

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2344
  • MDR 2015, 786
  • FamRZ 2015, 1285
  • VersR 2015, 1403
  • BB 2015, 1537
  • DB 2015, 1466
  • AnwBl 2015, 720
  • AnwBl Online 2015, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 60/14
    aa) Ein Rechtsanwalt kann die Berechnung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen und die Fristenkontrolle einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Büroangestellten in eigener Verantwortung übertragen, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZB 95/08, NJW 2011, 1080 Rn. 9; Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815, 1816 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 60/14
    Die darauf beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagten in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; NJW 1989, 1147).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 60/14
    Die darauf beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagten in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; NJW 1989, 1147).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZB 95/08

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - VII ZB 60/14
    aa) Ein Rechtsanwalt kann die Berechnung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen und die Fristenkontrolle einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Büroangestellten in eigener Verantwortung übertragen, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZB 95/08, NJW 2011, 1080 Rn. 9; Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815, 1816 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 110/15

    Anspruch auf Wildschadesersatz zwischen Mitpächtern eines Jagdbezirks

    Hieran fehlt es, abgesehen davon, dass die Bearbeitung des Fristenkalenders in eigener Verantwortung und damit die Überwachung und Löschung von Fristen nur einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Büroangestellten übertragen (und deshalb auch nur einer solchen eine hierauf bezogene Einzelanweisung erteilt) werden kann (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - XII ZB 109/04, NJW 2007, 3497 Rn. 15; vom 13. Januar 2011 - VII ZB 95/08, NJW 2011, 1080 Rn. 9 und vom 6. Mai 2015 - VII ZB 60/14, NJW 2015, 2344 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht